Mängelhaftung
Die gesetzliche Mängelhaftung, früher "Gewährleistung" genannt, regelt die Pflichten und Rechte zwischen Händlern und Verbrauchern im Falle eines Mangels an der Ware. Sie ist nicht zu verwechseln mit der "Garantie", die ein Hersteller gewährt.
Die Mängelhaftung ist Sache des Händlers, der die Ware verkauft.
Die gesetzliche Mängelhaftungsfrist beginnt mit Erhalt der Ware und läuft auf 2 Jahre. In den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen, dass ein Mangel bei Übergabe der Ware nicht bestanden hat. Ab dem 7. Monat gilt eine Beweislastumkehr. Dann muss der Kunde beweisen, dass der Mangel schon vorher bestanden hat.
Kunden sollten grundsätzlich erkennbare Mängel sofort bei Bekanntwerden beim Händler reklamieren, um keine Fristen zu verpassen!
Herstellergarantie / Garantie
Manche Hersteller geben auf ihre Waren eine Garantie. Diese hat nichts mit der gesetzlichen Mängelhaftung zu tun, sondern ist eine besondere Leistung des Herstellers. Der Garantiegeber legt konkrete Kriterien fest, wann und für welche Fälle eine Garantie gilt und wann nicht. Diese Kriterien müssen dem Käufer in verständlicher Form zugänglich gemacht werden.
Mögliche Ausschlusskriterien
Ausschlusskriterien bei Mägelhaftung und Garantie können z.B. Fehlbedienungen, falsche Lagerung oder sonstige, vom Käufer schuldhaft verursachte Ereignisse sein, die zur Verschlechterung oder zum Untergang der Ware beigetragen haben. Dies muss jedoch im Einzelfall geprüft und ggf. unter Beweis gestellt werden.